Handels- und Gesellschaftsrecht

Aller Anfang ist schwer

 

Bei der Gründung eines Unternehmens stellt sich immer die Frage, in welcher Rechtsform die Betätigung erfolgen soll. Mitentscheidend sind Fragen der Haftung, der Vertretungsbefugnis von Organen sowie Möglichkeiten der Bevollmächtigung.

 

Die Eintragung in das Handelsregister ist für ein Unternehmen mit weit reichenden Konsequenzen verbunden.


Egal ob es um die Gründung einer Gesellschaft, Betriebs- oder Unternehmensum- strukturierungen, die Sanierung von Unternehmen oder die Auflösung und Liquidation von Gesellschaften geht  – gemeinsam mit spezialisierten Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts.

 

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

 

Umfrage

Wie beurteilen Sie die Auswirkungen von Basel II auf Ihr Unternehmen?
 

Startseite Kompetenzen Handels- und Gesellschaftsrecht