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Start der "elektronischen Lohnsteuerkarte" zum 1.1.2012 verschoben |
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Die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte sollte ab 1.1.2012 durch ein elektronisches Abrufverfahren ersetzt werden. Die geplante Einführung der sog. elektronischen Lohnsteuerkarte ist auf Grund von Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens zeitlich verschoben worden. Der neue Termin wird frühestens auf das 2. Quartal 2012 verlegt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten oder erhielten bereits ihre sog. "elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" (ELStAM) in einem ... |
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Fälligkeitstermine - Dezember 2011 |
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Umsatzsteuer (mtl.)Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.) Einkommen-, Kirchen-, Körperschaftsteuer, Soli-Zuschlag: 12.12.2011 Sozialversicherungsbeiträge: 28.12.2011 |
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Schutz vor überlangen Gerichtsverfahren |
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Das Gesetz zum Schutz von überlangen Gerichtsverfahren sieht eine angemessene Entschädigung vor, wenn gerichtliche Verfahren zu lange dauern. Es gibt nun Betroffenen die Möglichkeit, sich in zwei Stufen gegen überlange Gerichtsverfahren und strafrechtliche Ermittlungsverfahren zu wehren. Auf der ersten Stufe müssen die Betroffenen das Gericht, das nach ihrer Ansicht zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hinweisen. ... |
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Haftung eines Fremdgeschäftsführers einer GmbH bei Schuldbeitritt |
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Hat der Fremdgeschäftsführer einer GmbH für diese eine persönliche Mietsicherheit abgegeben (hier: Schuldmitübernahme/Schuldbeitritt), stellt sein Ausscheiden aus dem Geschäftsführeramt 2 Monate, bevor die Miete bei der Gesellschaft uneinbringlich wird, keinen wichtigen Grund zur Kündigung der Sicherheit gegenüber dem Vermieter dar. In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall schloss eine GmbH mit einem Vermieter einen bis zum 30.6.2011 befristeten Mietvertrag für ... |
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Hinzuziehung von Beratern in einer GmbH-Gesellschaftsversammlung |
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Grundsätzlich handelt es sich bei einer GmbH-Gesellschaftsversammlung nicht um eine öffentliche Veranstaltung. Möchte ein Gesellschafter einen externen Berater zur Versammlung mitbringen, bedarf es daher der Zustimmung der anderen Gesellschafter bzw. er muss dazu von der Satzung ausdrücklich befugt sein. Natürlich kann sich vor der Versammlung ein Geschäftsführer und auch jeder Gesellschafter, insbesondere von Steuerberatern und/oder Rechtsanwälten, beraten lassen. Unterliegt ... |
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