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Fälligkeitstermine - Dezember 2010 |
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Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.), Einkommen-, Kirchen-, Körperschaftsteuer, Soli-Zuschlag: 10.12.2010 Sozialversicherungsbeiträge: 28.12.2010 |
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Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des Rentenalters |
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Nach deutschem Recht ist es den Sozialpartnern erlaubt, Klauseln in Tarifverträgen aufzunehmen, nach denen das Arbeitsverhältnis automatisch endet, wenn der Beschäftigte das Rentenalter erreicht. In seinem Urteil vom 12.10.2010 stellt der Gerichtshof zunächst klar, dass eine Klausel, nach der das Arbeitsverhältnis automatisch endet, wenn der Beschäftigte das Rentenalter erreicht, eine unmittelbar auf dem Alter beruhende Ungleichbehandlung darstellt. Der Gerichtshof hat ... |
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Kein Versicherungsschutz bei Abholen des Kindes von Spielgruppe |
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In einem vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall arbeitete ein Familienvater als Vertriebsmanager im Außendienst. Am 28.1.2005 befand er sich auf dem Rückweg von einem Kundenbesuch zu seinem Wohnhaus, in dem er mit seiner Ehefrau und dem gemeinsamen Sohn lebte. Dort unterhielt er ein häusliches Arbeitszimmer, in dem er seine Tätigkeit an diesem Tag fortsetzen wollte. Er unterbrach die Fahrt, um seinen Sohn von einer privaten Spielgruppe abzuholen. Hierbei stürzte er auf ... |
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Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetriebsklausel |
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In Betrieben, in denen in der Regel nur zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt sind, genießen diese keinen Kündigungsschutz. Die darin liegende Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern größerer und kleinerer Betriebe verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Sie ist sachlich gerechtfertigt, weil Kleinbetriebe typischerweise durch enge persönliche Zusammenarbeit, geringere Finanzausstattung und einen Mangel an Verwaltungskapazität geprägt sind. Auch wenn ein Unternehmer mehrere Kleinbetriebe ... |
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Geschäftsführeranstellungsvertrag als Verbrauchervertrag |
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Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Weder der Abschluss des Anstellungsvertrags noch die Geschäftsführung einer GmbH stellt eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit dar. Die Geschäftsführung einer GmbH ist keine selbstständige, sondern eine angestellte berufliche Tätigkeit. Maßgeblich ... |
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