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Sicherstellung von E-Mails auf dem Mailserver des Providers |
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 16.6.2009 entschieden, dass die
Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des
Providers im Rahmen eines gegen einen Dritten geführten
Ermittlungsverfahrens nicht verfassungswidrig sind.
Diese Maßnahmen greifen zwar in das verfassungsrechtlich gewährleistete
Fernmeldegeheimnis ein, so die Bundesrichter, die allgemeinen
strafprozessualen Vorschriften rechtfertigen jedoch diesen Eingriff in das
Fernmeldegeheimnis, wenn dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
und den sachlichen Erfordernissen einer entsprechenden Ausgestaltung des
strafprozessualen Verfahrens Rechnung getragen wird. |