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Fälligkeitstermine - September 2009
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.) Einkommen-, Kirchen-, Körperschaftsteuer, Soli-Zuschlag: 10.9.2009 Sozialversicherungsbeiträge: 28.9.2009
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Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung nach Insolvenzreife
Der Geschäftsführer einer GmbH ist zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Insolvenzreife der Gesellschaft geleistet werden, wenn die Zahlungen nicht auch nach diesem Zeitpunkt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind. Die Zahlung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung nach Insolvenzreife ist im Gegensatz zur Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns nicht vereinbar, sodass ...
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Sicherstellung von E-Mails auf dem Mailserver des Providers
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 16.6.2009 entschieden, dass die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers im Rahmen eines gegen einen Dritten geführten Ermittlungsverfahrens nicht verfassungswidrig sind. Diese Maßnahmen greifen zwar in das verfassungsrechtlich gewährleistete Fernmeldegeheimnis ein, so die Bundesrichter, die allgemeinen strafprozessualen Vorschriften rechtfertigen jedoch diesen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, wenn dem Grundsatz ...
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Gleichbehandlung bei freiwilligen Sonderzahlungen
Ist ein Arbeitgeber weder vertraglich noch aufgrund kollektiver Regelungen zu Sonderzahlungen verpflichtet, kann er frei entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung gewährt. Allerdings ist er an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Er darf einzelnen Arbeitnehmern nur aus sachlichen Kriterien eine Sonderzahlung vorenthalten. Stellt er sachfremd Arbeitnehmer schlechter, können diese verlangen, ...
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Gleichbehandlung bei Lohnerhöhungen
Aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitnehmer bei Anwendung einer selbst gesetzten Regelung gleich zu behandeln. Deshalb darf er auch im Falle einer freiwillig gewährten allgemeinen Lohnerhöhung Unterschiede nur aus sachlichen Gründen machen. Der Arbeitgeber muss die Anspruchsvoraussetzungen so abgrenzen, dass nicht ein Teil der Arbeitnehmer sachwidrig oder willkürlich von der Vergünstigung ausgeschlossen wird. ...
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