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Elterngeld - Berechnung nach einer Elternzeit |
Elterngeld wird grundsätzlich nach dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit
berechnet, das in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes
durchschnittlich erzielt worden ist. Der Mindestzahlbetrag ist 300 ,
der Höchstbetrag 1.800 im Monat. Zuzüglich wird ein
sogenannter Geschwisterbonus (mind. 75 /Monat) gewährt, wenn
die berechtigte Person mit zwei Kindern, die das dritte Lebensjahr noch
nicht vollendet haben, in einem Haushalt lebt.
Bei der Bestimmung der maßgeblichen zwölf Kalendermonate vor
der Geburt des Kindes bleiben Kalendermonate unberücksichtigt, in
denen die berechtigte Person für ein älteres Kind Elterngeld
oder Mutterschaftsgeld bezogen hat oder in denen wegen einer
Schwangerschaftserkrankung Erwerbseinkommen weggefallen ist. |