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Fälligkeitstermine - August 2009 |
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Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.): 10.8.2009 Gewerbesteuer, Grundsteuer: 17.8.2009 Sozialversicherungsbeiträge: 27.8.2009 |
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Elterngeld - Berechnung nach einer Elternzeit |
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Elterngeld wird grundsätzlich nach dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit berechnet, das in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielt worden ist. Der Mindestzahlbetrag ist 300 , der Höchstbetrag 1.800 im Monat. Zuzüglich wird ein sogenannter Geschwisterbonus (mind. 75 /Monat) gewährt, wenn die berechtigte Person mit zwei Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einem Haushalt lebt. ... |
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Pkw-Gestellung wird bei der Berechnung der betrieblichen Altersversorgung nicht berücksichtigt |
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Nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts zur betrieblichen Altersversorgung umfasst der Begriff des "Bruttomonatsgehalts" nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen und unter einer "Zulage" sei nur eine Geldzahlung, nicht aber eine Sachleistung zu verstehen. In einem Fall aus der Praxis war einem ehemaligen Mitarbeiter einer Bank während seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit ein Dienstfahrzeug auch zur ... |
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Kataloghinweise eines Mobiltelefonanbieters keine AGB |
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Die im Produktkatalog eines Mobiltelefonanbieters enthaltenen Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" stellen keine "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" dar. Es handelt sich um Hinweise ohne eigenständigen Regelungsgehalt, die lediglich zum Ausdruck bringen, dass die im Katalog enthaltenen Angaben insoweit vorläufig und unverbindlich sind, als sie vor oder bei Abschluss eines Vertrags noch korrigiert werden können. Ein vertraglicher Regelungsgehalt, insbesondere eine ... |
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Subunternehmervertrag - nachvertragliches Wettbewerbsverbot |
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Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind nachvertragliche Wettbewerbsverbote mit Rücksicht auf die grundgesetzlich geschützte Berufsausübungsfreiheit nur dann gerechtfertigt und nicht sittenwidrig, wenn und soweit sie notwendig sind, um einen Vertragspartner vor einer illoyalen Verwertung der Erfolge seiner Arbeit durch den anderen Vertragspartner zu schützen. Sie sind nur wirksam, wenn sie in räumlicher, gegenständlicher und zeitlicher Hinsicht das notwendige Maß nicht überschreiten. ... |
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