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Anrechnung von Erträgen aus Solarstromanlagen auf die Rente |
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Einkünfte aus dem Betrieb von Solarstromanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, die als Einkünfte aus Gewerbebetrieben gelten, sind voll anrechnungsfähige Beträge im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze bei der vorgezogenen Altersrente. Die Bundesregierung sieht in einer veröffentlichten Bundestagsdrucksache derzeit keinen Grund, Erträge aus Solarstromanlagen aus der Anrechnung auf vorgezogene Altersrenten herauszunehmen. Sie sieht auch keinen Handlungsbedarf dafür, Betreiber ... |
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Teilwertabschreibung bei börsennotierten Aktien, die als Finanzanlage gehalten werden |
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Bei börsennotierten Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die als Finanzanlage gehalten werden, ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken ist und zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung keine konkreten Anhaltspunkte für eine alsbaldige Wertaufholung vorliegen. Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 26.9.2007 offengelassen, ob jedwedes Absinken des Kurswerts unter die ... |
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Neues Bilanzrecht verabschiedet |
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Der Bundesrat hat am 3.4.2009 dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) zugestimmt. Dadurch werden mittelständische Einzelkaufleute, die für zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre bestimmte Schwellenwerte (500.000 Umsatz und 50.000 Gewinn pro Geschäftsjahr) nicht überschreiten, rückwirkend für das Geschäftsjahr 2008 von der Verpflichtung zur Buchführung, Inventur und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit. Diese Buchführungserleichterungen gelten jedoch weder für Personen- ... |
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Verfall eines nicht ausgenutzten Steuerermäßigungsbetrags für Handwerkerleistungen |
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In einem vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Fall nahmen Steuerpflichtige Handwerkerleistungen für Renovierungsmaßnahmen in Anspruch. Die geltend gemachte Steuerermäßigung in Höhe von damals 600 (ab 1.1.2009 = bis 1.200 ) wirkte sich steuerlich nicht aus, weil die Einkommensteuer aufgrund des zu versteuernden Einkommens auf 0 festzusetzen war. Die Steuerpflichtigen begehrten deshalb, den steuerlich nicht absetzbaren Betrag - den sog. Anrechnungsüberhang - als negative Einkommensteuer ... |
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