|
Eindeutiger, widerspruchsfreier Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlung verhindert Entstehen einer betrieblichen Übung |
Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien in einem Formulararbeitsvertrag
ein monatliches Bruttogehalt und weist der Arbeitgeber darauf hin, dass
die Gewährung sonstiger Leistungen wie die Zahlung von Weihnachtsgeld
freiwillig und mit der Maßgabe erfolgt, dass auch bei einer
wiederholten Zahlung kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet
wird, entsteht kein Anspruch auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung,
auch wenn der Arbeitnehmer jahrelang Weihnachtsgeld i. H. eines halben
Bruttomonatsgehalts erhält.
Mangels eines Anspruchs des Arbeitnehmers auf die Zahlung von
Weihnachtsgeld bedarf es in einem solchen Fall weder einer Ankündigung
des Arbeitgebers, kein Weihnachtsgeld zu zahlen, noch einer Begründung
des Arbeitgebers, aus welchen Gründen er nunmehr von der Zahlung von
Weihnachtsgeld absieht. |