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Fälligkeitstermine - Juni 2009
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.), Einkommensteuer, Soli-Zuschlag, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer: 10.6.2009 Sozialversicherungsbeiträge: 26.6.2009
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Eindeutiger, widerspruchsfreier Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlung verhindert Entstehen einer betrieblichen Übung
Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien in einem Formulararbeitsvertrag ein monatliches Bruttogehalt und weist der Arbeitgeber darauf hin, dass die Gewährung sonstiger Leistungen wie die Zahlung von Weihnachtsgeld freiwillig und mit der Maßgabe erfolgt, dass auch bei einer wiederholten Zahlung kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet wird, entsteht kein Anspruch auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung, auch wenn der Arbeitnehmer jahrelang Weihnachtsgeld i. H. eines halben Bruttomonatsgehalts erhält. ...
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Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Das Entgeltausfallprinzip erhält dem Arbeitnehmer grundsätzlich die volle Vergütung einschließlich etwaiger Zuschläge. Lediglich Leistungen, die nicht an die Erbringung der Arbeitsleistung in einem bestimmten Zeitabschnitt gekoppelt sind, sondern hiervon unabhängig aus besonderem Anlass gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt. Die Entgeltfortzahlung für wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgefallene Feiertagsarbeit schließt die entsprechenden Zuschläge mit ein, Gleiches gilt für Sonntagszuschläge. Diese Zuschläge ...
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Vorzeitige Beendigung und Übertragung von Elternzeit
Die in Anspruch genommene Elternzeit kann durch die Arbeitnehmerin wegen der Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig beendet werden. Der Arbeitgeber kann eine solche Beendigung nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Den durch die vorzeitige Beendigung verbleibenden Anteil von bis zu zwölf Monaten kann die Arbeitnehmerin mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit nach Vollendung des dritten bis zur Vollendung ...
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Nichtigkeit einer Kündigung per Telefax
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine per Telefax ausgesprochene Kündigung ist daher unwirksam. Die Nichtigkeit der Kündigung entfällt auch nicht deshalb, weil der Arbeitgeber mit der nicht formgerechten Kündigung einverstanden gewesen ist. Ein derartiges Einverständnis ersetzt den Mangel der Form nicht. ...
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