|
Telefonieren auf dem Seitenstreifen verboten |
Ein Autofahrer, der auf einem Seitenstreifen mit laufendem Motor
telefoniert, handelt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf
ordnungswidrig. Er bleibt auch auf dem Seitenstreifen ein normaler
Verkehrsteilnehmer. Auf einem Parkplatz wäre dies anders zu
beurteilen.
Grundsätzlich ist einem Autofahrer die Benutzung eines Handys
untersagt, wenn er es hierfür in die Hand nehmen muss. Dies gilt
nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Der
Autofahrer hat jedoch bei laufendem Motor telefoniert und nimmt auch
weiterhin am "fließenden Verkehr" teil, da der
Seitenstreifen "Fahrbahn im Rechtssinne" ist. Das Telefonieren
ist somit genauso zu bewerten wie an einer roten Ampel. |