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Fälligkeitstermine - März 2009
Umsatzsteuer (mtl.),Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.) Einkommen-, Kirchen-, Körperschaftsteuer, Soli.-Zuschlag:  10.3.2009 Sozialversicherungsbeiträge: 27.3.2009
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Seit 1.2.2009 Elternzeit auch für Großeltern
Ab dem 1.2.2009 können nun auch Großeltern unter bestimmten Bedingungen in (Groß)Elternzeit gehen. Die Änderungen im Bundeselterngesetz und im Elternzeitgesetz sehen beispielsweise vor, dass die Bezugsdauer des Elterngeldes einmalig ohne Begründung geändert werden kann. Zudem erhalten auch Großeltern Anspruch auf Elternzeit, wenn ihre Kinder minderjährig sind oder während der Schulzeit oder Ausbildung ein Kind bekommen haben. Sie können dann ...
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Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Vermieter
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass die Abrechnung über Betriebskosten dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen ist. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden in ihrem Urteil vom 21.1.2009, dass bei Versendung ...
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Krankengeld für Selbstständige
Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften" sieht unter anderem (wieder) einen gesetzlichen Krankengeldanspruch von Selbstständigen, unständig Beschäftigten und kurzfristig Beschäftigten vor. Gesetzlich versicherte Selbstständige und unständig Beschäftigte, die den ermäßigten gesetzlichen Beitragssatz zur Krankenversicherung zahlen, haben durch die jüngste Gesundheitsreform keinen Anspruch auf Krankengeld mehr. ...
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Sozialversicherungspflicht trotz Freistellung
Vor einigen Jahren beschlossen die Spitzenverbände der Krankenversicherungen, dass bei einer einvernehmlichen und unwiderruflichen Freistellung des Arbeitnehmers ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Sozialversicherungsrechts nicht mehr vorliege. Dies hatte zur Folge, dass der Arbeitgeber seinen (Noch-)Arbeitnehmer während der Freistellungsphase von der Sozialversicherung abmelden konnte, da keine Versicherungspflicht mehr bestand. Der Arbeitnehmer musste sich dann ggf. selbst versichern und den vollen ...
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