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Sofortmeldepflicht für Arbeitgeber gegen Schwarzarbeit
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorbereitet. So wird die Meldepflicht der Arbeitgeber zur Sozialversicherung stark verändert. Bisher mussten die Meldungen über neu eingestellte Arbeitnehmer mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens sechs Wochen nach dem Beschäftigungsbeginn, abgegeben werden. Damit ist es den Kontrollbehörden vor Ort nicht möglich, Sachverhalte abschließend zu klären, wenn noch keine Meldung bei der Sozialversicherung ...
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Überlassung von Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Wird der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Fahrten typisierend nach der 1-%-Regelung besteuert, so ist der geldwerte Vorteil um monatlich 0,03 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu erhöhen, wenn das Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden kann. Der Bundesfinanzhof vertritt in seinen Urteilen vom 4.4.2008 die ...
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Arbeitgeber zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten verpflichtet
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf und eine schnelle Bearbeitung aller Steuerdaten zu ermöglichen, wurden Arbeitgeber und Unternehmer bereits ab 2005 - mit Ausnahmen - gesetzlich zur elektronischen Übermittlung der Daten der Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet. Bislang hat die Finanzverwaltung im Einzelfall Ausnahmen ermöglicht. Lohnsteuerbescheinigung nur noch elektronisch: Die Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitslöhnen der Arbeitnehmer sind ...
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Fälligkeitstermine - Januar 2009
Umsatzsteuer (mtl.),Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.):  12.1.2009 Sozialversicherungsbeiträge: 28.1.2009
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Ersatz von Detektivkosten bei vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit
Wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, kann der Arbeitgeber einen Detektiv einschalten. Die Kosten für den Detektiv sind regelmäßig dann vom Arbeitnehmer zu tragen, wenn sich dieser Verdacht bestätigt. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aus Beweisgründen länger als einen Tag von einem Detektiv überwachen lässt.
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