Pendlerpauschale gilt wieder
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich nicht der Rechtsauffassung der Bundesregierung angeschlossen und wie schon zuvor der Bundesfinanzhof die Neuregelung zur Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt.

Hintergrund: Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten bis zum Jahr 2006 als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei den Einkünften steuerlich abgezogen werden. Dies geschah grundsätzlich in Form einer von tatsächlichen Kosten unabhängigen (Pendler-)Pauschale je Arbeitstag in Höhe von zuletzt 0,30
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