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Pendlerpauschale gilt wieder |
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich nicht der Rechtsauffassung
der Bundesregierung angeschlossen und wie schon zuvor der Bundesfinanzhof
die Neuregelung zur Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt.
Hintergrund: Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte konnten bis zum Jahr 2006 als Werbungskosten oder
Betriebsausgaben bei den Einkünften steuerlich abgezogen werden. Dies
geschah grundsätzlich in Form einer von tatsächlichen Kosten
unabhängigen (Pendler-)Pauschale je Arbeitstag in Höhe von
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